Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind die Unternehmen verpflichtet, eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität bereitzustellen [§ 1, EnWG]. Darüber hinaus sind die Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist [§ 49, EnWG]. Dieses setzt natürlich voraus, dass den Betreibern von Anlagen ein ausreichendes Know-how zur Verfügung steht, die notwendigen Geräte so zu dimensionieren, und die Netze so zu betreiben, dass die Wahrscheinlichkeit einer Überbeanspruchung der Betriebsmittel und damit ein Versorgungsausfall an den Netzknoten, von denen Netzkunden versorgt werden, geringgehalten wird. Grundsätzlich ist eine Überbeanspruchung dann gegeben, wenn

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Einleitung

  • Gerd Balzer,
  • Claus Neumann,
  • Constantin Balzer

摘要

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind die Unternehmen verpflichtet, eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität bereitzustellen [§ 1, EnWG]. Darüber hinaus sind die Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist [§ 49, EnWG]. Dieses setzt natürlich voraus, dass den Betreibern von Anlagen ein ausreichendes Know-how zur Verfügung steht, die notwendigen Geräte so zu dimensionieren, und die Netze so zu betreiben, dass die Wahrscheinlichkeit einer Überbeanspruchung der Betriebsmittel und damit ein Versorgungsausfall an den Netzknoten, von denen Netzkunden versorgt werden, geringgehalten wird. Grundsätzlich ist eine Überbeanspruchung dann gegeben, wenn