§ 7 Rechtsgeschäfte ohne gesetzliche Ausgestaltung
摘要
Der das Zivilrecht beherrschende, nur punktuell zum Schutz überwiegender Güter eingeschränkte Grundsatz ist die Vertragsfreiheit (Privatautonomie). Ihre wesentlichen Elemente sind Abschluss- und Gestaltungsfreiheit. Anders als im Sachenrecht besteht im Schuldrecht kein Typenzwang, sodass auch gesetzlich nicht geregelte schuldrechtliche Verträge geschlossen werden können. In diesem Kapitel werden zunächst abstrakt die für „gemischte Verträge“ geltenden Grundstrukturen dargestellt. Im Anschluss wird genauer auf die praktisch besonders bedeutsamen Fälle des Leasingvertrags und des Factoring eingegangen.