§ 5 Rechtsgeschäfte zur Behebung einer rechtlichen oder tatsächlichen Unsicherheit
摘要
Rechtsgeschäfte können dazu dienen, die Rechtslage zu klären. Sie schaffen neue Verpflichtungen oder begründen einen neuen Schuldinhalt, um die Geltendmachung rechtlich oder tatsächlich umstrittener Forderungen entbehrlich zu machen. Zentrale Erscheinungsformen derartiger Rechtsgeschäfte zur Behebung einer rechtlichen oder tatsächlichen Unsicherheit sind Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis (§§ 780, 781 BGB) sowie der Vergleich (§ 779 BGB). Der wirtschaftlichen Absicherung bei unsicherer Bonität des Hauptschuldners dient schließlich die Bürgschaft (§§ 765 ff. BGB), die hier als Musterbeispiel eines Rechtsgeschäfts zur Absicherung einer Forderung vorgestellt wird.