§ 3 Rechtsgeschäfte zur zeitweiligen Überlassung
摘要
Die praktisch wichtigste Variante der Rechtsgeschäfte, die wirtschaftlich auf die nur zeitweilige Überlassung von Gütern abzielen, ist der in den §§ 535 ff. BGB ausführlich geregelte Mietvertrag. Insbesondere das Wohnraummietrecht hat nicht nur eine erhebliche wirtschaftliche, sondern auch eine große sozialpolitische Bedeutung und eine dementsprechend ausführliche gesetzliche Ausgestaltung erfahren. Vielfach treten hier zwingende Regelungen an die Stelle grundsätzlicher Vertragsdispositivität. Entsprechend der unterschiedlichen Pflichtenstruktur kann der Mietvertrag von Pacht (§§ 581 ff. BGB), Leihe (§§ 598 ff. BGB) und Darlehen (§§ 488 ff., 607 ff. BGB) unterschieden werden.