Verordnungssteuerung
摘要
Ärzte schulden ihren Patienten eine Behandlung nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse. Die Kosten hierfür versucht der Gesetzgeber seit Ende der 1980er-Jahre in den Griff zu bekommen. Der § 12 SGB V (Wirtschaftlichkeitsgebot) definiert so die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Verschiedene Ansätze wie Positivliste, Negativliste, Arzneimittelbudgets und Richtgrößen sollten die Ausgaben für Arzneimittel regulieren. Erst im Jahr 2017 wurde die verpflichtende Richtgrößenprüfung abgeschafft und kreativeren Steuerungselementen Platz gemacht. Beim Verschreiben von Medikamenten sehen sich Ärzte also einem Spannungsfeld aus dem Anspruch des Versicherten und den gesetzlichen Vorgaben ausgesetzt. Dieses Kapitel beleuchtet die Historie der Arzneimittelsteuerung, die gesetzlichen Normen sowie verschiedene aktuelle Steuerungskonzepte.