§ 6. Leistungsketten und Dreiecksverhältnisse
摘要
Die größten Unsicherheiten und Schwierigkeiten bereitet das Bereicherungsrecht in den Fällen der Leistungsketten und Dreiecksverhältnisse. Die Frage, wer hier von wem kondizieren kann, war und ist umstritten. Die Zahl der hierzu geäußerten verschiedenen Ansichten ist Legion, so dass hier eine Beschränkung auf wenige, aber grundlegende Rechtsgedanken erforderlich, aber auch möglich ist, zumal diese in allen Fallvarianten immer wieder in gleicher Weise auftauchen. Um die folgenden Beispiele in ihrer Terminologie zu vereinfachen, sei folgendes Fallschema zugrunde gelegt: