Genfer Republik und demokratische Verfassung/République de Genève et la Constitution démocratique
摘要
Rousseau schrieb über das Thema Demokratie sowohl in seinem Contrat social (1762) als auch, ausführlicher, in seinen Lettres écrites de la Montagne (1764). Im Wesentlichen befürwortet er die Vorstellungen der demokratischen Souveränität und der demokratischen Wahl, lehnte aber die Idee einer demokratischen Regierung ab. Der Unterschied zwischen diesen beiden Urteilen ergab sich aus seiner strenge Unterscheidung zwischen Souveränität und Regierung. Sie widerspiegelt sich auch seine sehr positive Beschreibung der Regierung der Genfer Republik, wie sie sich in Rousseaus Vorwort zu seinem Discours sur lʼorigine et les fondements de lʼinégalité parmi les hommes (1755) findet. Auch diese verband mit verschiedenen Räten und mehreren Arten von Bürgerschaft (einschließlich der Unterscheidung zwischen aktiver und passiven Bürgerschaft, die insbesondere für Männer und Frauen galt) die demokratische politische Souveränität mit demokratischen Wahlen, hatte aber kein direktes demokratisches Regierungssystem. Kurz gesagt, Rousseau behandelte die Themen Demokratie, Souveränität und Regierung in allen Werken, die er zu seinen Lebzeiten veröffentlichte, mit einem hohen Maß an Kohärenz. Zwei weitere Werke, das über die Regierung Polens und das über die Verfassung Korsikas, die erst posthum veröffentlicht wurden (letzteres erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts), erweiterten Rousseaus frühere Unterscheidung über das Verhältnis zwischen Demokratie, Souveränität und Regierung erheblich. Sie wurden zur Grundlage dessen, was in den ersten Jahren der Französischen Revolution durch Autoren wie Mirabeau, Sieyès, Condorcet und Roederer als repräsentatives System oder, einfacher, als repräsentative Regierung bekannt wurde. Beide Begriffe waren Weiterentwicklungen des ursprünglichen konzeptionellen Rahmens, der durch Rousseaus Unterscheidungen zwischen Demokratie, Souveränität und Regierung gebildet wurde.