Tyrannis wird im Gesellschaftsvertrag als unrechtmäßige Besetzung der Exekutiven definiert; Despotie dagegen als Usurpation der Legislative. Beides zieht Knechtschaft der Herrschaftsunterworfenen nach sich, jedoch könnte eine tyrannische Regierung sich gesetzmäßig verhalten und damit die Souveränität des Volkes bestehen lassen. Abgesehen von den klaren begrifflichen Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag verwendet Rousseau „Despot“ und „Tyrann“ in der Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit synonym für die Bezeichnung jeder ungesetzlichen Zwangsherrschaft. Damit übernimmt er teilweise den Gebrauch des Begriffs „Despotismus“ aus Montesquieus De lʼEsprit des lois (Buch II) und teilweise den aristotelischen Gebrauch von Tyrannis.

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Despotie/Despotisme

  • Dagmar Comtesse

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Tyrannis wird im Gesellschaftsvertrag als unrechtmäßige Besetzung der Exekutiven definiert; Despotie dagegen als Usurpation der Legislative. Beides zieht Knechtschaft der Herrschaftsunterworfenen nach sich, jedoch könnte eine tyrannische Regierung sich gesetzmäßig verhalten und damit die Souveränität des Volkes bestehen lassen. Abgesehen von den klaren begrifflichen Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag verwendet Rousseau „Despot“ und „Tyrann“ in der Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit synonym für die Bezeichnung jeder ungesetzlichen Zwangsherrschaft. Damit übernimmt er teilweise den Gebrauch des Begriffs „Despotismus“ aus Montesquieus De lʼEsprit des lois (Buch II) und teilweise den aristotelischen Gebrauch von Tyrannis.