Kapitel 14 Kartellrecht und Nachhaltigkeit
摘要
Wenn Nachhaltigkeitsdefizite nicht hinreichend regulatorisch (oder durch andere Rechtsgebiete des Wirtschaftsrechts) angegangen werden, stellt sich die Frage, ob und inwieweit das Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht zu nachhaltigem Wirtschaften beitragen soll und kann. Gleichsam als Zweig der Debatte über die Rolle nicht ökonomischer Ziele in der Wettbewerbspolitik diskutierte man bereits ab den frühen 1970er-Jahren intensiv darüber, wie Belange des Umweltschutzes im Wettbewerbsrecht zu berücksichtigen seien. Nachdem das Thema im Zuge der sog. Ökonomisierung des Kartellrechts zeitweilig in den Hintergrund geraten war, hat die Debatte in den letzten Jahren wieder an Fahrt aufgenommen. Dabei stehen nun der Klimawandel, der Schutz von Menschenrechten in der Lieferkette und das Tierwohl im Vordergrund. Der vorliegende Beitrag erläutert dieses ebenso wichtige wie spannende Themenfeld und führt zugleich in das europäische und deutsche Kartellrecht ein. Er zeigt auf, wo Konflikte zwischen Wettbewerbsschutz und Nachhaltigkeit von vorneherein gesetzlich vermieden werden, wo und wie das Kartellrecht die Nachhaltigkeit als „Schwert“ oder „Schild“ unterstützt, inwieweit umgekehrt nachhaltkeitsförderliche Praktiken gegen das Kartellrecht verstoßen können und welche Lösungsansätze hierfür in Betracht kommen. Probleme bereiten vor allem der Umgang mit sog. out-of-market efficiencies sowie stellenweise gesetzgeberisch offengelassene Widersprüche zwischen Nachhaltigkeitsregulierung und Kartellrecht. Ergänzend werden diverse Reformvorschläge für ein „greening“ des Kartellrechts und hierfür bedeutsame aktuelle Entwicklungen resümiert.