Befasst man sich näher mit dem Konzept der Nachhaltigkeit im Recht, so begegnet man einer bemerkenswerten Begriffsvielfalt. Je nach Themengebiet und zum Teil je nach Rechtsakt werden verschiedene Akzente und Schwerpunkte gesetzt und infolgedessen unterschiedliche Begriffe genutzt, um Nachhaltigkeit oder Nachhaltigkeitsbelange zu bezeichnen. Dies gilt auch für das Wirtschaftsrecht: Im Finanzmarktrecht etwa dominiert aktuell ein ökologischer Nachhaltigkeitsbegriff, während die Regulierung transnationaler Lieferketten vor allem den Schutz der Menschenrechte sicherstellen will. In der wirtschaftsrechtlichen Literatur begegnet man neben dem Terminus der Nachhaltigkeit auch Begriffen wie ESG (Environmental, Social, Governance) oder CSR (Corporate Social Responsibility). Aus dieser Begriffs- und Bedeutungsvielfalt scheint für das Konzept der Nachhaltigkeit eine Offenheit und Unbestimmtheit zu folgen, die vielfach kritisiert wird. Die Kritik ist insoweit berechtigt, als es aus juristischer Perspektive besonders wichtig ist, eine operable Nachhaltigkeitsdefinition zu identifizieren: Die Anwendung von Rechtsnormen erfordert bekanntermaßen abstrakt-generelle Definitionen, unter die sich konkret-individuelle Sachverhalte subsumieren lassen. Wenn das Recht Nachhaltigkeit fördern soll, muss also klar sein, was mit Nachhaltigkeit gemeint ist. Dieser Frage widmet sich dieses Kapitel, wobei schnell klar wird, dass trotz der unterschiedlichen Ausgestaltung von verschiedenen Rechtsnormen im Detail ein Konsens hinsichtlich der zentralen Wesensmerkmale der Nachhaltigkeit im Grundsatz besteht.

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Kapitel 1 Die Bedeutung der Nachhaltigkeit im Recht. Erläuterung mit interdisziplinären Bezügen

  • Anne-Christin Mittwoch

摘要

Befasst man sich näher mit dem Konzept der Nachhaltigkeit im Recht, so begegnet man einer bemerkenswerten Begriffsvielfalt. Je nach Themengebiet und zum Teil je nach Rechtsakt werden verschiedene Akzente und Schwerpunkte gesetzt und infolgedessen unterschiedliche Begriffe genutzt, um Nachhaltigkeit oder Nachhaltigkeitsbelange zu bezeichnen. Dies gilt auch für das Wirtschaftsrecht: Im Finanzmarktrecht etwa dominiert aktuell ein ökologischer Nachhaltigkeitsbegriff, während die Regulierung transnationaler Lieferketten vor allem den Schutz der Menschenrechte sicherstellen will. In der wirtschaftsrechtlichen Literatur begegnet man neben dem Terminus der Nachhaltigkeit auch Begriffen wie ESG (Environmental, Social, Governance) oder CSR (Corporate Social Responsibility). Aus dieser Begriffs- und Bedeutungsvielfalt scheint für das Konzept der Nachhaltigkeit eine Offenheit und Unbestimmtheit zu folgen, die vielfach kritisiert wird. Die Kritik ist insoweit berechtigt, als es aus juristischer Perspektive besonders wichtig ist, eine operable Nachhaltigkeitsdefinition zu identifizieren: Die Anwendung von Rechtsnormen erfordert bekanntermaßen abstrakt-generelle Definitionen, unter die sich konkret-individuelle Sachverhalte subsumieren lassen. Wenn das Recht Nachhaltigkeit fördern soll, muss also klar sein, was mit Nachhaltigkeit gemeint ist. Dieser Frage widmet sich dieses Kapitel, wobei schnell klar wird, dass trotz der unterschiedlichen Ausgestaltung von verschiedenen Rechtsnormen im Detail ein Konsens hinsichtlich der zentralen Wesensmerkmale der Nachhaltigkeit im Grundsatz besteht.