Die Dokumentation der Behandlung ist vertragliche Nebenpflicht des Behandelnden nach § 630f BGB und vertragsunabhängig ärztliche Berufspflicht nach § 10 MBO-Ä. Daneben existieren spezialgesetzliche Sondervorschriften.

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§ 8: Berufsgeheimnis und Dokumentation

  • Christian Katzenmeier,
  • Claudia Achterfeld

摘要

Die Dokumentation der Behandlung ist vertragliche Nebenpflicht des Behandelnden nach § 630f BGB und vertragsunabhängig ärztliche Berufspflicht nach § 10 MBO-Ä. Daneben existieren spezialgesetzliche Sondervorschriften.