Der Begriff Patientenrechte umfasst die Rechte des Patienten gegenüber dem behandelnden Arzt und anderen Gesundheitsfachberufen, dem Krankenhaus sowie den Leistungsträgern im Gesundheitswesen (z.B. Krankenkassen). Unterschieden werden individuelle und kollektive Patientenrechte. Kollektive Patientenrechte sind gerichtet auf eine Beteiligung an Kommunikations- und Entscheidungsprozessen im Medizin- und Gesundheitssystem. Zu den individuellen Patientenrechten gehört namentlich das Recht auf:

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§ 5: Arztrecht und Patientenrechte

  • Christian Katzenmeier,
  • Claudia Achterfeld

摘要

Der Begriff Patientenrechte umfasst die Rechte des Patienten gegenüber dem behandelnden Arzt und anderen Gesundheitsfachberufen, dem Krankenhaus sowie den Leistungsträgern im Gesundheitswesen (z.B. Krankenkassen). Unterschieden werden individuelle und kollektive Patientenrechte. Kollektive Patientenrechte sind gerichtet auf eine Beteiligung an Kommunikations- und Entscheidungsprozessen im Medizin- und Gesundheitssystem. Zu den individuellen Patientenrechten gehört namentlich das Recht auf: