Urbane Räume als Knotenpunkte gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Aktivitäten verursachen etwa 75 % der weltweiten THG-Emissionen. Gleichzeitig sind Städte besonders von Klimawandelfolgen wie dem Meeresspiegelanstieg und Extremwetterereignissen betroffen. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat bereits 1997 mit der Verabschiedung des ersten ‚Hamburgischen Gesetzes zum Schutz des Klimas durch Energieeinsparung‘ entsprechende Handlungsbedarfe erkannt. Seitdem wurde die Klimaschutz- und Klimaanpassungspolitik stetig weiterentwickelt. Mit der Änderung der Präambel der Hamburger Verfassung im Jahr 2015 wurde die Verantwortung zur Begrenzung der Erderwärmung zum Staatsziel erhoben. Die Bilanz der bisherigen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen der Stadt Hamburg zeigt allerdings, dass diese nicht die gewünschten Effekte erzielt haben. Damit zukünftig die Klimaziele eingehalten werden und trotz unvermeidlicher, klimawandelbedingter Schocks – etwa durch Starkregenereignisse – zentrale Daseinsfunktionen wie die Bereitstellung von Wohn-, Arbeits- und Lebensraum aufrechterhalten werden können, bedarf es des Aufbaus einer Klima-Resilienz. Mögliche Handlungsoptionen hierfür sind die Einführung eines Klimavorbehalts, der Aufbau eines einheitlichen Monitoringsystems und das Ausschöpfen von Synergiepotenzialen.

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Entwicklung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg im Zeitraum von 1997 bis 2023

  • Anja Becker

摘要

Urbane Räume als Knotenpunkte gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Aktivitäten verursachen etwa 75 % der weltweiten THG-Emissionen. Gleichzeitig sind Städte besonders von Klimawandelfolgen wie dem Meeresspiegelanstieg und Extremwetterereignissen betroffen. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat bereits 1997 mit der Verabschiedung des ersten ‚Hamburgischen Gesetzes zum Schutz des Klimas durch Energieeinsparung‘ entsprechende Handlungsbedarfe erkannt. Seitdem wurde die Klimaschutz- und Klimaanpassungspolitik stetig weiterentwickelt. Mit der Änderung der Präambel der Hamburger Verfassung im Jahr 2015 wurde die Verantwortung zur Begrenzung der Erderwärmung zum Staatsziel erhoben. Die Bilanz der bisherigen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen der Stadt Hamburg zeigt allerdings, dass diese nicht die gewünschten Effekte erzielt haben. Damit zukünftig die Klimaziele eingehalten werden und trotz unvermeidlicher, klimawandelbedingter Schocks – etwa durch Starkregenereignisse – zentrale Daseinsfunktionen wie die Bereitstellung von Wohn-, Arbeits- und Lebensraum aufrechterhalten werden können, bedarf es des Aufbaus einer Klima-Resilienz. Mögliche Handlungsoptionen hierfür sind die Einführung eines Klimavorbehalts, der Aufbau eines einheitlichen Monitoringsystems und das Ausschöpfen von Synergiepotenzialen.