Nebenfolgen der Straftat
摘要
Mit den in den vorstehenden Kapiteln beschriebenen zwei oder vielleicht sogar drei „Spuren“ des Sanktionssystems – den Strafen, den Maßregeln und den Möglichkeiten des autonomen Tatfolgenausgleichs – sind die wesentlichen Strukturen der strafrechtlichen Rechtsfolgen der Tat gekennzeichnet. Gleichwohl gibt es noch eine Reihe weiterer Rechtsfolgen, die im richterlichen Urteil ausgesprochen werden oder kraft Gesetzes mit ihm verbunden sein können, auf die hier hinzuweisen ist. Systematisch lassen sich diese weiteren Rechtsfolgen nur schwer einordnen; zum Teil stehen sie – wie der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts – systematisch den Strafen nahe, zum Teil bilden sie – wie die Einziehung der Taterträge – im Gesetz einen ganz eigenen Abschnitt und werden vom Gesetzgeber unter der Bezeichnung als „Maßnahme“ begrifflich in den Zusammenhang mit den Maßregeln der Besserung und Sicherung gestellt (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB).