Die strafrechtlichen Sanktionen erfüllen eine überindividuelle, gesellschaftliche Funktion: Sie sollen die durch die Tat gestörte Ordnung wiederherstellen und auf Dauer sichern. Diesem Ziel dienen auf unterschiedliche Weise sowohl die Strafen als auch die Maßregeln der Besserung und Sicherung. Die Befriedigung der spezifischen Bedürfnisse desjenigen, der durch die Tat verletzt und in seinen konkreten Interessen betroffen worden ist, gehört nicht zu den Aufgaben, denen die Sanktionen vornehmlich zu dienen bestimmt sind. Gleichwohl hat das Strafrechtssystem als Ganzes auch die Aufgabe, den Interessen, Bedürfnissen und Erwartungen des Verletzten Rechnung zu tragen. Die Strafrechtsnormen schützen die Rechtsgüter nicht nur um ihrer gesellschaftlichen Funktionen willen, sondern sollen auch den von einer Tat konkret Betroffenen vor einer Schädigung in seinen individuellen Belangen bewahren. Wenn es zu einer Straftat gekommen ist, ist es dementsprechend nicht nur die Aufgabe des Zivilrechts, sondern auch und vor allem eine strafrechtliche Aufgabe, den Verletzten bei der Aufarbeitung des Tatgeschehens und der Bewältigung der Folgen der Tat zu unterstützen.

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Wiedergutmachung

  • Bernd-Dieter Meier

摘要

Die strafrechtlichen Sanktionen erfüllen eine überindividuelle, gesellschaftliche Funktion: Sie sollen die durch die Tat gestörte Ordnung wiederherstellen und auf Dauer sichern. Diesem Ziel dienen auf unterschiedliche Weise sowohl die Strafen als auch die Maßregeln der Besserung und Sicherung. Die Befriedigung der spezifischen Bedürfnisse desjenigen, der durch die Tat verletzt und in seinen konkreten Interessen betroffen worden ist, gehört nicht zu den Aufgaben, denen die Sanktionen vornehmlich zu dienen bestimmt sind. Gleichwohl hat das Strafrechtssystem als Ganzes auch die Aufgabe, den Interessen, Bedürfnissen und Erwartungen des Verletzten Rechnung zu tragen. Die Strafrechtsnormen schützen die Rechtsgüter nicht nur um ihrer gesellschaftlichen Funktionen willen, sondern sollen auch den von einer Tat konkret Betroffenen vor einer Schädigung in seinen individuellen Belangen bewahren. Wenn es zu einer Straftat gekommen ist, ist es dementsprechend nicht nur die Aufgabe des Zivilrechts, sondern auch und vor allem eine strafrechtliche Aufgabe, den Verletzten bei der Aufarbeitung des Tatgeschehens und der Bewältigung der Folgen der Tat zu unterstützen.