§ 10 Das Vertragsrecht der Transportgeschäfte
摘要
Von den weiteren im HGB geregelten Handelsgeschäften sollen die in den §§ 407 bis 475h HGB zusammengefaßten Transportgeschäfte in ihren Grundzügen dargestellt werden. Im Einzelnen handelt es sich um den Frachtvertrag (§§ 407 bis 450 HGB) mit den Unterarten des Umzugsvertrags (§§ 451 bis 451h HGB) und des Vertrags über den multimodalen Transport (§§ 452 bis 452d HGB), den Speditionsvertrag (§§ 453 bis 466 HGB) sowie den Lagervertrag (§§ 467 bis 475h HGB). Ihre jetzige Ausprägung erhielten die Bestimmungen zu den vorgenannten Verträgen vor allem durch das Transportrechtsreformgesetz, das die zuvor geltenden Vorschriften harmonisiert und die zum Teil verstreuten Einzelregelungen zusammengeführt hat. Im Zuge des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts wurde diese nochmals überarbeitet und insbesondere den neu gefassten haftungsrechtlichen Bestimmungen des Seefrachtrechts angeglichen.