Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), in Kraft seit 05.01.2023, ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und fordert standardisierte Berichterstattung zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsthemen (ESG). Sie erweitert den Kreis berichtspflichtiger Unternehmen und fördert menschenwürdige Arbeit sowie nachhaltiges Wirtschaftswachstum (SDG 8). Zentral ist die doppelte Wesentlichkeitsbewertung, die eine Betrachtung der Auswirkungen sowie der finanziellen Risiken und Chancen umfasst.

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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der SDG 8: Integration von menschenwürdiger Arbeit und Wirtschaftswachstum in das Unternehmensverständnis

  • Christophe Funk

摘要

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), in Kraft seit 05.01.2023, ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und fordert standardisierte Berichterstattung zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsthemen (ESG). Sie erweitert den Kreis berichtspflichtiger Unternehmen und fördert menschenwürdige Arbeit sowie nachhaltiges Wirtschaftswachstum (SDG 8). Zentral ist die doppelte Wesentlichkeitsbewertung, die eine Betrachtung der Auswirkungen sowie der finanziellen Risiken und Chancen umfasst.