Das Kollisionsrecht behandelt bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten zum einen die Frage der Bestimmung des zuständigen Gerichts und zum anderen der Anwendung der jeweiligen Rechtsordnung. Während die Bestimmung des zuständigen Gerichts allein die Frage der zuständigen Gerichtsinstanz zum Inhalt hat, betrifft die Frage der Rechtswahl die Bestimmung der auf den Rechtsstreit anzuwendenden Normen. Die Bestimmung der nationalen Rechtsordnung bedeutet nicht notwendigerweise, dass auch die Gerichte des Mitgliedsstaates, dessen Rechtsordnung anzuwenden ist, den Rechtsstreit zu entscheiden haben. So gehört die Anwendung einer fremden Rechtsordnung in bestimmten Rechtsgebieten – z. B. Familienrecht oder internationales Handelsrecht – zum Alltagsgeschäft deutscher Gerichte.

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Kollisionsrecht hinsichtlich des Gerichtsstands

  • Peter Hantel

摘要

Das Kollisionsrecht behandelt bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten zum einen die Frage der Bestimmung des zuständigen Gerichts und zum anderen der Anwendung der jeweiligen Rechtsordnung. Während die Bestimmung des zuständigen Gerichts allein die Frage der zuständigen Gerichtsinstanz zum Inhalt hat, betrifft die Frage der Rechtswahl die Bestimmung der auf den Rechtsstreit anzuwendenden Normen. Die Bestimmung der nationalen Rechtsordnung bedeutet nicht notwendigerweise, dass auch die Gerichte des Mitgliedsstaates, dessen Rechtsordnung anzuwenden ist, den Rechtsstreit zu entscheiden haben. So gehört die Anwendung einer fremden Rechtsordnung in bestimmten Rechtsgebieten – z. B. Familienrecht oder internationales Handelsrecht – zum Alltagsgeschäft deutscher Gerichte.