Wie in Kap.  15 schon angesprochen, enthält die Arbeitszeit-RL nicht nur die Regelungen zur Arbeitszeit, sondern auch zu einem unionsweiten Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Anders als bei der Arbeitszeit, ergeben sich aus den Regelungen zum Urlaubsrecht unmittelbare Zahlungsansprüche, nämlich auf einen bezahlten Jahresurlaub und ggf. auf eine Abgeltung nicht genommenen Urlaubs.

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Urlaub und Urlaubsabgeltung

  • Peter Hantel

摘要

Wie in Kap.  15 schon angesprochen, enthält die Arbeitszeit-RL nicht nur die Regelungen zur Arbeitszeit, sondern auch zu einem unionsweiten Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Anders als bei der Arbeitszeit, ergeben sich aus den Regelungen zum Urlaubsrecht unmittelbare Zahlungsansprüche, nämlich auf einen bezahlten Jahresurlaub und ggf. auf eine Abgeltung nicht genommenen Urlaubs.