Arbeitszeit/Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft
摘要
Arbeitszeitregelungen dienen dem Schutz, der Sicherheit und der Gesundheit der AN. Aus diesem Grund ist die Beachtung von Mindestruhezeiten, angemessenen Ruhepausen, einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie eines bezahlten Urlaubs unionsweit verbindlich. Zudem ist eine Angleichung von Regelungen über die zulässige Arbeitszeit und Gewährung von Urlaub auch für den Binnenmarkt und die damit zusammenhängenden Fragen, ob nationale Arbeitszeitregelungen beschränkende Wirkung haben, von Bedeutung. Einheitliche Regelungen über die Arbeitszeit sollen zudem einen Sozialkostenwettbewerb zwischen den Mitgliedsstaaten einschränken. Das Arbeitszeitrecht gehört daher zu den Kompetenzbereichen, für die die EU nach Art. 151, 153 I b u. c AEUV regelungszuständig ist.