Diversität für Sicherheit und gegen Gewalt im Rettungsdienst
摘要
Seit 2004 schützt das österreichische Gleichbehandlungsgesetz Arbeitnehmer:innen vor Diskriminierung am Arbeitsplatz. Umfasst sind der Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, der sexuellen Orientierung, der Herkunft und seit Herbst 2023 auch der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Betreuungspflichten. Nicht umfasst sind die Diskriminierung aufgrund des sozioökonomischen Status, der Geschlechtsidentität, der Körperform oder der Bildung. Dieser Schutz durch das Gleichbehandlungsgesetz wird in vielen Rettungsdienstorganisationen, etwa beim Österreichischen Roten Kreuz (ÖRK), durch einen Wertekatalog und eine eigene Verhaltensrichtlinie ergänzt. Alle genannten Diskriminierungsformen können im Rettungsdienst vorkommen. Nachfolgend werden die drei Diskriminierungsformen aufgrund des Geschlechts, der Herkunft und der sexuellen Orientierung sowie der Umgang mit besonders vulnerablen Patient:innengruppen im Fokus von Diversität und Sicherheit näher erörtert.