Sehr geehrter Herr Professor Deguchi, sehr geehrter Festrednerinnen und Festredner, verehrte Teilnehmende! Vielen Dank für die Möglichkeit, Sie heute Abend zumindest an den Bildschirmen zum Symposium über die Corona-Pandemie und verfassungsrechtliche Probleme begrüßen zu dürfen. Ich freue mich immer, DEU-JPN Juristentreffen zu erleben. Selbst bin ich zwar keine Juristin, aber ich bin bei diesen Anlässen trotzdem immer beeindruckt vom hohen Maß des gegenseitigen Verständnisses und von den engen persönlichen Verbindungen zwischen den Teilnehmern. Der Austausch zwischen deutschen und japanischen Juristen hat lange Tradition und ist gleichzeitig sehr lebendig. Diese Kombination ist nicht selbstverständlich; ich freue mich, sie hier in Aktion zu sehen. Das Thema des heutigen Abends ist besonders geeignet für einen intensiven fachlichen Austausch unter deutschen und japanischen Verfassungsjuristen. Unsere beiden Länder sind ja in der Pandemie immer wieder vor schwierige Abwägungen gestellt worden: Wie weit darf in Grundrechte vieler Menschen eingegriffen werden, um das Recht auf Leben und Gesundheit der besonders Verwundbaren zu wahren? Wann ist in einer Situation mit unvollständiger, sich ändernder Informationsbasis und Gefahr im Verzug die wissenschaftliche Grundlage für Grundrechtseingriffe gut genug? Diese und weitere Fragen wurden und werden in unseren beiden Ländern intensiv diskutiert. In Deutschland haben Gerichte viele Corona-Maßnahmen bestätigt, aber einige z. B. wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit für unwirksam erklärt. In Japan hat es viel weniger solcher Klagen gegeben. Das ist bei allen Gemeinsamkeiten zwischen unseren Ländern ein interessanter Unterschied. In beiden Ländern werden aber auch die Verfassungen selbst hinterfragt: Haben sie sich im Umgang mit einem unvorhergesehenen Gesundheitsnotstand bewährt, oder sind Anpassungen nötig, um für künftige Krisen besser aufgestellt zu sein? Sie haben sich für Ihr Symposium also ein aktuelles und hoch relevantes Thema gewählt, zu dem eine lebhafte und lehrreiche Diskussion sicher ist. Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Der Austausch zwischen japanischen und deutschen Juristen ist ein wichtiger Baustein der Zusammenarbeit unserer beiden Länder in einer Vielzahl von Bereichen. Und eine enge, mit Leben und Substanz gefüllte Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern ist angesichts der Herausforderungen, denen wir gegenüber stehen, unverzichtbar. Auch deshalb freue ich mich sehr über die heutige Veranstaltung. Sie ist darüber hinaus für das Jahr 2021, in dem wir 160 Jahre japanisch-deutscher Beziehungen feiern, eine große Bereicherung. Allen, die daran mitgewirkt haben und mitwirken, das heutige Online-Symposium trotz der Herausforderungen der Pandemie möglich zu machen, spreche ich meine große Anerkennung aus. Und jetzt wünsche ich Ihnen ein spannendes Symposium!

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Grußwort

  • Ina Lepel

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Sehr geehrter Herr Professor Deguchi, sehr geehrter Festrednerinnen und Festredner, verehrte Teilnehmende! Vielen Dank für die Möglichkeit, Sie heute Abend zumindest an den Bildschirmen zum Symposium über die Corona-Pandemie und verfassungsrechtliche Probleme begrüßen zu dürfen. Ich freue mich immer, DEU-JPN Juristentreffen zu erleben. Selbst bin ich zwar keine Juristin, aber ich bin bei diesen Anlässen trotzdem immer beeindruckt vom hohen Maß des gegenseitigen Verständnisses und von den engen persönlichen Verbindungen zwischen den Teilnehmern. Der Austausch zwischen deutschen und japanischen Juristen hat lange Tradition und ist gleichzeitig sehr lebendig. Diese Kombination ist nicht selbstverständlich; ich freue mich, sie hier in Aktion zu sehen. Das Thema des heutigen Abends ist besonders geeignet für einen intensiven fachlichen Austausch unter deutschen und japanischen Verfassungsjuristen. Unsere beiden Länder sind ja in der Pandemie immer wieder vor schwierige Abwägungen gestellt worden: Wie weit darf in Grundrechte vieler Menschen eingegriffen werden, um das Recht auf Leben und Gesundheit der besonders Verwundbaren zu wahren? Wann ist in einer Situation mit unvollständiger, sich ändernder Informationsbasis und Gefahr im Verzug die wissenschaftliche Grundlage für Grundrechtseingriffe gut genug? Diese und weitere Fragen wurden und werden in unseren beiden Ländern intensiv diskutiert. In Deutschland haben Gerichte viele Corona-Maßnahmen bestätigt, aber einige z. B. wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit für unwirksam erklärt. In Japan hat es viel weniger solcher Klagen gegeben. Das ist bei allen Gemeinsamkeiten zwischen unseren Ländern ein interessanter Unterschied. In beiden Ländern werden aber auch die Verfassungen selbst hinterfragt: Haben sie sich im Umgang mit einem unvorhergesehenen Gesundheitsnotstand bewährt, oder sind Anpassungen nötig, um für künftige Krisen besser aufgestellt zu sein? Sie haben sich für Ihr Symposium also ein aktuelles und hoch relevantes Thema gewählt, zu dem eine lebhafte und lehrreiche Diskussion sicher ist. Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Der Austausch zwischen japanischen und deutschen Juristen ist ein wichtiger Baustein der Zusammenarbeit unserer beiden Länder in einer Vielzahl von Bereichen. Und eine enge, mit Leben und Substanz gefüllte Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern ist angesichts der Herausforderungen, denen wir gegenüber stehen, unverzichtbar. Auch deshalb freue ich mich sehr über die heutige Veranstaltung. Sie ist darüber hinaus für das Jahr 2021, in dem wir 160 Jahre japanisch-deutscher Beziehungen feiern, eine große Bereicherung. Allen, die daran mitgewirkt haben und mitwirken, das heutige Online-Symposium trotz der Herausforderungen der Pandemie möglich zu machen, spreche ich meine große Anerkennung aus. Und jetzt wünsche ich Ihnen ein spannendes Symposium!