Die flugmedizinische Begutachtung von fliegendem Personal und Fluglotsen erfolgt nach EU-Verordnung. Für Piloten und Kabinenpersonal wurde die EU-Verordnung 1178/2011 erlassen. Diese unterteilt die Piloten in Klasse 1 (Berufspiloten), Klasse 2 (Privatpiloten) und LAPL (Light Aircraft Pilot Licence). Seit 2019 gilt die Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2019/27 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) 1178/2011. Die Tauglichkeit für Fluglotsen wird in der EU-Verordnung 2015/340 geregelt. Die ophthalmologischen Anforderungen sind in eigenen Abschnitten jeweils Abschnitt Sehorgan und Abschnitt Farbensehen gefasst. Zu den EU-Verordnungen wurden durch die EASA (European Aviation Safety Agency) Acceptable Means of Compliance verfasst. Diese enthalten auch Guidance Material. Die EU-Verordnungen sind in der Landessprache der Mitgliedsländer geschrieben. Die Acceptable Means of Compliance sind nur in der englischen Originalfassung vorhanden. Neben der kompletten Darstellung der ophthalmologischen Kriterien sind Erläuterungen zur Gutachtenerstellung angefügt.

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Flugverkehr

  • Jörg Frischmuth

摘要

Die flugmedizinische Begutachtung von fliegendem Personal und Fluglotsen erfolgt nach EU-Verordnung. Für Piloten und Kabinenpersonal wurde die EU-Verordnung 1178/2011 erlassen. Diese unterteilt die Piloten in Klasse 1 (Berufspiloten), Klasse 2 (Privatpiloten) und LAPL (Light Aircraft Pilot Licence). Seit 2019 gilt die Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2019/27 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) 1178/2011. Die Tauglichkeit für Fluglotsen wird in der EU-Verordnung 2015/340 geregelt. Die ophthalmologischen Anforderungen sind in eigenen Abschnitten jeweils Abschnitt Sehorgan und Abschnitt Farbensehen gefasst. Zu den EU-Verordnungen wurden durch die EASA (European Aviation Safety Agency) Acceptable Means of Compliance verfasst. Diese enthalten auch Guidance Material. Die EU-Verordnungen sind in der Landessprache der Mitgliedsländer geschrieben. Die Acceptable Means of Compliance sind nur in der englischen Originalfassung vorhanden. Neben der kompletten Darstellung der ophthalmologischen Kriterien sind Erläuterungen zur Gutachtenerstellung angefügt.