Gutachterliche Prüfung der Sehfunktionen
摘要
Bei jedem Augenarztbesuch wird die Sehschärfe der Patienten entweder quantitativ gemessen oder qualitativ geschätzt. Obwohl sie die kardinale Funktionsprüfung der Augen darstellt, wird sie bei gutachterlichen Fragen oft falsch geprüft, da die überwiegende Mehrzahl der Augenärzte nur Zahlen oder Buchstaben benutzt. Solch ein Zahlenvisus ist für Eignungsfragen oder Begutachtungen aber nicht zu gebrauchen, da er nicht in allen Sehschärfebereichen dem Landolt-Ring-Visus entspricht. Der Visus bei Gutachten oder Eignungsfragen muss ausschließlich mit einzelnen Landolt-Ringen mit einem Abstand von 30 Winkelminuten (′) oder mehr untersucht werden. Die anderen, im täglichen Ablauf zwar praktischeren Verfahren sind nur als zusätzliche Information zu verwerten, wie Lesetexte oder Landolt-Ring-Reihen-Tafeln. Wenn die Sehschärfe nur mit Zahlen geprüft wurde, muss der Augenarzt z. B. dem Versorgungsamt mitteilen, dass diese Visuswerte für gutachterliche Zwecke nicht verwertet werden dürfen.