Krankenhausplanungsrecht
摘要
Der Staat ist auf der Grundlage des Sozialstaatsprinzips dazu verpflichtet, die bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung durch Krankenhäuser sicherzustellen. Aus diesem Grund erstellen die Bundesländer jeweils einen Krankenhausplan, in welchem die bedarfsnotwendige Anzahl an Krankenhäusern und Versorgungskapazitäten festgelegt wird. Die mittels Feststellungsbescheid in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser erlangen zur Finanzierung ihrer Investitionskosten einen Anspruch auf Förderung. Darüber hinaus fingiert die Aufnahme in den Landeskrankenhausplan den Abschluss eines Versorgungsvertrags mit den Krankenkassen (§ 109 SGB V). Dadurch erhält das Krankenhaus den Status eines zugelassenen Krankenhauses, womit es gesetzlich krankenversicherte Patienten behandeln darf und hierfür von den gesetzlichen Krankenversicherungen vergütet wird. Das für die Zulassung der Krankenhäuser maßgebliche Krankenhausplanungsrecht kann in gesetzliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene unterteilt werden: Die landesrechtlichen Regelungen sollen sicherstellen, dass die Bundesländer den Auftrag zur Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung erfüllen. Dagegen verfolgt das Bundesrecht den Zweck, die wirtschaftliche Sicherung der für die stationäre Versorgung notwendigen Krankenhäuser zu gewährleisten.