Gegenstand des nachfolgenden Abschnitts ist die Analyse der Bewältigungsmechanismen der Organisierten Kriminalität im materiellen Strafrecht. Hierbei werden schwerpunktmäßig das Strafgesetzbuch und das Betäubungsmittelgesetz ausgewertet, insbesondere vor dem Hintergrund jener Reformen, die mit dem Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) einhergingen. Es werden zwei zentrale Anknüpfungspunkte identifiziert und im Detail analysiert, bei denen das materielle Strafrecht die Organisierte Kriminalität im Blick hat. Dies geschieht einerseits in Gestalt der Strafbarkeit des Zusammenschlusses zu einer kriminellen Vereinigung im § 129 StGB und anderseits bei der Begehung konkreter Straftaten als Mitglied einer Bande, insbesondere der §§ 244a, 260, 260a, 261 und 284 StGB sowie die §§ 30 Abs. 1 Nr. 1, 29a und 30a BtMG. In diesen Fällen bildet vor allem das Merkmal der gewerbsmäßigen Tatbegehung die Brücke zu Strukturen der Organisierten Kriminalität.

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Die Bewältigung der Organisierten Kriminalität im materiellen Strafrecht

  • Marcel Patric Iden

摘要

Gegenstand des nachfolgenden Abschnitts ist die Analyse der Bewältigungsmechanismen der Organisierten Kriminalität im materiellen Strafrecht. Hierbei werden schwerpunktmäßig das Strafgesetzbuch und das Betäubungsmittelgesetz ausgewertet, insbesondere vor dem Hintergrund jener Reformen, die mit dem Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) einhergingen. Es werden zwei zentrale Anknüpfungspunkte identifiziert und im Detail analysiert, bei denen das materielle Strafrecht die Organisierte Kriminalität im Blick hat. Dies geschieht einerseits in Gestalt der Strafbarkeit des Zusammenschlusses zu einer kriminellen Vereinigung im § 129 StGB und anderseits bei der Begehung konkreter Straftaten als Mitglied einer Bande, insbesondere der §§ 244a, 260, 260a, 261 und 284 StGB sowie die §§ 30 Abs. 1 Nr. 1, 29a und 30a BtMG. In diesen Fällen bildet vor allem das Merkmal der gewerbsmäßigen Tatbegehung die Brücke zu Strukturen der Organisierten Kriminalität.