Einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für ein funktionierendes Adipositaszentrum ist die Zusammenarbeit mit den Krankenversicherungen. Die präoperative Bestätigung von Kostenübernahmen für Wiederherstellungsoperationen nach metabolischen Eingriffen und großem Gewichtsverlust sind im Sozialgesetzbuch zwar nicht vorgesehen, de facto aber für eine sichere Leistungsvergütung unumgänglich. Ein Kostenübernahmeantrag als schriftliche und fotografische Dokumentation der Voruntersuchung sollte in Form eines Kostenübernahmeantrages zusammengefasst der Versicherung vorgelegt werden. Obwohl oftmals mehrere Operationen indiziert und von den Versicherungen auch bewilligt werden, ist die Kombination von Eingriffen im DRG-System so nicht vorgesehen und deshalb nicht ausreichend vergütet. Kombinationseingriffe können nur in einen DRG- und einen Selbstzahler-Anteil aufgetrennt werden, wenn der Selbstzahler-Anteil nicht von der Versicherung übernommen wird. Bei solchen Kombinationseingriffen sind dann eine gesonderte Dokumentation und Umsatzsteueraspekte bei der Rechnungserstellung zu beachten. Auf ggf. notwendige Korrektureingriffe sollte bereits in der Aufklärung des Patienten hingewiesen werden. Diese können dann im Rahmen von nachfolgenden Operationen oder ambulant, z. B. im Rahmen einer vorliegenden Ermächtigung, durchgeführt werden. Je nach Behandlungsnotwendigkeit sind diese auch als Selbstzahlerleistung planbar und nach GOÄ abzurechnen.

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  • Sixtus Allert

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Einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für ein funktionierendes Adipositaszentrum ist die Zusammenarbeit mit den Krankenversicherungen. Die präoperative Bestätigung von Kostenübernahmen für Wiederherstellungsoperationen nach metabolischen Eingriffen und großem Gewichtsverlust sind im Sozialgesetzbuch zwar nicht vorgesehen, de facto aber für eine sichere Leistungsvergütung unumgänglich. Ein Kostenübernahmeantrag als schriftliche und fotografische Dokumentation der Voruntersuchung sollte in Form eines Kostenübernahmeantrages zusammengefasst der Versicherung vorgelegt werden. Obwohl oftmals mehrere Operationen indiziert und von den Versicherungen auch bewilligt werden, ist die Kombination von Eingriffen im DRG-System so nicht vorgesehen und deshalb nicht ausreichend vergütet. Kombinationseingriffe können nur in einen DRG- und einen Selbstzahler-Anteil aufgetrennt werden, wenn der Selbstzahler-Anteil nicht von der Versicherung übernommen wird. Bei solchen Kombinationseingriffen sind dann eine gesonderte Dokumentation und Umsatzsteueraspekte bei der Rechnungserstellung zu beachten. Auf ggf. notwendige Korrektureingriffe sollte bereits in der Aufklärung des Patienten hingewiesen werden. Diese können dann im Rahmen von nachfolgenden Operationen oder ambulant, z. B. im Rahmen einer vorliegenden Ermächtigung, durchgeführt werden. Je nach Behandlungsnotwendigkeit sind diese auch als Selbstzahlerleistung planbar und nach GOÄ abzurechnen.