Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist einer der Träger zur Erbringung von Sozialleistungen. Sie ist im Sozialgesetzbuch (SGB) VI zusammengefasst und wird, was Leistungen zur Teilhabe betrifft (§ 9 bis § 32 SGB VI), ergänzt durch das SGB IX („Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“, geändert durch das „Bundesteilhabegesetz“ [BTHG] vom 23.12.2016).

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Orthopädie und Unfallchirurgie: Begutachtung in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Elmar Ludolph

摘要

Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist einer der Träger zur Erbringung von Sozialleistungen. Sie ist im Sozialgesetzbuch (SGB) VI zusammengefasst und wird, was Leistungen zur Teilhabe betrifft (§ 9 bis § 32 SGB VI), ergänzt durch das SGB IX („Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“, geändert durch das „Bundesteilhabegesetz“ [BTHG] vom 23.12.2016).