Die Gesetzliche Pflegeversicherung teilt sich auf in die Soziale Pflegeversicherung und die Private Pflegepflichtversicherung, die jedoch den Regeln der Sozialen Pflegeversicherung weitestgehend folgt (SGB XI). Der Versicherte ist in der Regel bei der Versicherung pflegeversichert, bei der er krankenversichert ist. Die Soziale Pflegeversicherung ist umlagefinanziert. Die „Jungen“ tragen also die Lasten der „Alten“. Um die Beiträge relativ stabil zu halten, fließen ihr stetig steigende Steuermittel zu. Die Private Pflegepflichtversicherung ist kapitalgedeckt. Ein für die spätere Pflege erforderliches Kapital wird – grob gesagt – angespart. Die Beiträge für die Gesetzliche Pflegeversicherung werden – im Grundsatz – je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt in 5 Pflegegraden (§ 15 SGB XI), die aufgrund von 6 Modulen ermittelt werden. Pflegebedürftig ist, wer körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen aufweist oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen kann und deshalb der Hilfe durch Andere bedarf (§ 14 SGB XI). Ab dem 01.01.2022 ist die Zuständigkeit zum Erlass verbindlicher Pflege-Begutachtungs-Richtlinien dem Medizinischen Dienst Bund übertragen (§§ 17/53d SGB XI). Derzeit gelten noch die Pflege-Begutachtungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes von 255 Seiten Umfang. Bei diesem verblieben ist die Zuständigkeit für den Erlass verbindlicher Pflege-Beratungs-Richtlinien (§ 17 SGB XI).

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Orthopädie und Unfallchirurgie: Soziale und Private (Gesetzliche) Pflegeversicherung

  • Elmar Ludolph

摘要

Die Gesetzliche Pflegeversicherung teilt sich auf in die Soziale Pflegeversicherung und die Private Pflegepflichtversicherung, die jedoch den Regeln der Sozialen Pflegeversicherung weitestgehend folgt (SGB XI). Der Versicherte ist in der Regel bei der Versicherung pflegeversichert, bei der er krankenversichert ist. Die Soziale Pflegeversicherung ist umlagefinanziert. Die „Jungen“ tragen also die Lasten der „Alten“. Um die Beiträge relativ stabil zu halten, fließen ihr stetig steigende Steuermittel zu. Die Private Pflegepflichtversicherung ist kapitalgedeckt. Ein für die spätere Pflege erforderliches Kapital wird – grob gesagt – angespart. Die Beiträge für die Gesetzliche Pflegeversicherung werden – im Grundsatz – je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt in 5 Pflegegraden (§ 15 SGB XI), die aufgrund von 6 Modulen ermittelt werden. Pflegebedürftig ist, wer körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen aufweist oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen kann und deshalb der Hilfe durch Andere bedarf (§ 14 SGB XI). Ab dem 01.01.2022 ist die Zuständigkeit zum Erlass verbindlicher Pflege-Begutachtungs-Richtlinien dem Medizinischen Dienst Bund übertragen (§§ 17/53d SGB XI). Derzeit gelten noch die Pflege-Begutachtungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes von 255 Seiten Umfang. Bei diesem verblieben ist die Zuständigkeit für den Erlass verbindlicher Pflege-Beratungs-Richtlinien (§ 17 SGB XI).