Begutachtung von Erwerbsminderung
摘要
In den letzten Jahren stieg die Anzahl von psychischen Störungen als Berentungsgrund an und macht hier mittlerweile den größten Anteil aus. Bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente folgt ein komplexer Begutachtungsprozess. Die Begutachtung im Auftrag der Rentenversicherung erfolgt leitliniengerecht und orientiert sich an der internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). In diesem Rahmen leisten PsychologInnen wertvolle Beiträge zur Beurteilung des Funktionsniveaus, der Krankheitsverarbeitung und der Erwerbsfähigkeit einer Person. Der Fokus der Begutachtung im sozialgerichtlichen Auftrag kann von den Fragestellungen zur Erwerbsminderung der Deutschen Rentenversicherung abweichen, was durch eine Kasuistik illustriert wird. Aktuell zeigt die Deutsche Rentenversicherung Westfalen eine verstärkte Tendenz, PsychologInnen in die Beurteilung der erwerbsbezogenen Leistungsfähigkeit zu integrieren.