Der Frauenarzt wird häufig von den Ermittlungsbehörden zur Beurteilung des Opfers bei Verdacht auf ein Sexualdelikt hinzugezogen, nachdem Anzeige erstattet worden ist. Statt eines ausführlichen gynäkologischen Fachgutachtens wird von den Ermittlungsbehörden oft lediglich eine Untersuchung des Opfers zwecks Beweissicherung und die stichpunktartige Beantwortung eines vorgegebenen Fragenkataloges in Auftrag gegeben. In diesem Fall muss der untersuchende Arzt sich auf den vorgegebenen Auftrag beschränken. Es kann jedoch sein, dass er später von einem Gericht noch als sachverständiger Zeuge hinzugezogen wird. Daher empfiehlt es sich auf jeden Fall, ausführliche Aufzeichnungen wie zur Erstellung eines Gutachtens anzufertigen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit der Beweissicherung ohne dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, falls das Opfer sich noch nicht sicher ist, ob es die Tat tatsächlich zur Anzeige bringen will.

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Verdacht auf Sexualdelikte

  • Bert Hendrik Holmer,
  • Arne Jensen

摘要

Der Frauenarzt wird häufig von den Ermittlungsbehörden zur Beurteilung des Opfers bei Verdacht auf ein Sexualdelikt hinzugezogen, nachdem Anzeige erstattet worden ist. Statt eines ausführlichen gynäkologischen Fachgutachtens wird von den Ermittlungsbehörden oft lediglich eine Untersuchung des Opfers zwecks Beweissicherung und die stichpunktartige Beantwortung eines vorgegebenen Fragenkataloges in Auftrag gegeben. In diesem Fall muss der untersuchende Arzt sich auf den vorgegebenen Auftrag beschränken. Es kann jedoch sein, dass er später von einem Gericht noch als sachverständiger Zeuge hinzugezogen wird. Daher empfiehlt es sich auf jeden Fall, ausführliche Aufzeichnungen wie zur Erstellung eines Gutachtens anzufertigen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit der Beweissicherung ohne dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, falls das Opfer sich noch nicht sicher ist, ob es die Tat tatsächlich zur Anzeige bringen will.