Gesetzliche Krankenversicherung
摘要
In Deutschland besteht seit dem 01.01.2009 für die gesamte Bevölkerung die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen, grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV (§ 5 SGB V) oder unter bestimmten Bedingungen in der privaten Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung beruht auf dem Sachleistungsprinzip. Es beschafft dem Versicherten unmittelbar die Dienste und Güter für den Krankheitsfall. Im Mittelpunkt stehen die Leistungen bei Krankheit unterteilt in Krankenbehandlung und Krankengeld, sowie die notwendigen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel bzw. häusliche Krankenpflege etc. Aber auch die Prävention von Krankheiten ist ein wichtiger Bestandteil, der zum Aufgabenkreis der GKV, ebenso wie die sich ständig weiterentwickelnden digatlen Gesundheitsanwendungen, gehört. Die Leistungen der Krankenbehandlung werden gewährt, wenn sie notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung umfasst die Tätigkeit des Arztes/Psychotherapeuten, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Sie wird, von Notfällen abgesehen, von den zur Kassenpraxis zugelassenen Ärzten („Vertragsärzte“), Zahnärzten und deren Hilfspersonen unter ärztlicher Leitung ausgeführt. Die Krankenkassen sind verpflichtet, nur solche Leistungen zu bewilligen, die zweckmäßig, notwendig und wirtschaftlich sind (§ 12 SGB V). Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dabei dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen (§ 2 und § 70 SGB V). Um dies, falls erforderlich, im Einzelfall richtig und objektiv zu beurteilen, steht den Krankenkassen mit dem Medizinischen Dienst ein fachlich unabhängiger Gutachterdienst zur Verfügung, der über das erforderliche sozialmedizinische Wissen verfügt. Der Beitrag behandelt die wesentlichen Strukturmerkmale der GKV, ihre umfassenden Leistungen und deren Voraussetzungen sowie die Kernelemente der Begutachtung.