In Deutschland sichert der Staat durch gesetzlich verankerte Sozial-Versicherungen seine Bürger gegen existenzielle Risiken. Dazu gehören die Krankheit (Krankenversicherung), der Einkommensverlust im Alter (Rentenversicherung), das Gesundheitsrisiko durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit (gesetzliche Unfallversicherung), die Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung) und die Pflegebedürftigkeit (Pflegeversicherung). Die Bürger brauchen sich gegen diese Risiken im Prinzip nicht zusätzlich freiwillig, z. B. durch Privatversicherungen, abzusichern. Dennoch gewinnen die privaten Versicherungen zunehmend Bedeutung, da insbesondere junge Leute häufig in jobs arbeiten, die aufgrund ihrer rechtlichen Konstruktionen eher der Selbständigkeit zuzuordnen sind und somit nicht als klassische Arbeitsverhältnisse mit Sozialversicherungsschutz gelten. Die Durchführung der gesetzlich abgesicherten Risiken überlässt der Staat mehreren öffentlich-rechtlichen Institutionen, deren Ausgestaltung im Wesentlichen von den Sozialpartnern (Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer) bestimmt wird und denen der Staat gesetzliche Vorgaben macht, die er auch kontrolliert.

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Soziale Sicherung in Deutschland

  • Dirk Scholtysik

摘要

In Deutschland sichert der Staat durch gesetzlich verankerte Sozial-Versicherungen seine Bürger gegen existenzielle Risiken. Dazu gehören die Krankheit (Krankenversicherung), der Einkommensverlust im Alter (Rentenversicherung), das Gesundheitsrisiko durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit (gesetzliche Unfallversicherung), die Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung) und die Pflegebedürftigkeit (Pflegeversicherung). Die Bürger brauchen sich gegen diese Risiken im Prinzip nicht zusätzlich freiwillig, z. B. durch Privatversicherungen, abzusichern. Dennoch gewinnen die privaten Versicherungen zunehmend Bedeutung, da insbesondere junge Leute häufig in jobs arbeiten, die aufgrund ihrer rechtlichen Konstruktionen eher der Selbständigkeit zuzuordnen sind und somit nicht als klassische Arbeitsverhältnisse mit Sozialversicherungsschutz gelten. Die Durchführung der gesetzlich abgesicherten Risiken überlässt der Staat mehreren öffentlich-rechtlichen Institutionen, deren Ausgestaltung im Wesentlichen von den Sozialpartnern (Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer) bestimmt wird und denen der Staat gesetzliche Vorgaben macht, die er auch kontrolliert.