Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen können durch Bestandteile (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe; PAK) in Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnlichen Stoffen verursacht werden. Diese Krebserkrankungen werden unter der Berufskrankheit mit der Listennummer BK 5102 subsumiert. Beschäftigte sind bei der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung oder Verwendung der genannten Produkte je nach deren Gehalt an kanzerogenen Substanzen gefährdet. Die Haut kann durch direkte Einwirkung – auch durch Staub und Dämpfe – der oben genannten Stoffe oder durch mit diesen Stoffen behaftete Arbeitskleidung geschädigt werden. Sonnenbestrahlung bzw. ultraviolette (UV-)Strahlung, Hitze und mechanische Reize können dies begünstigen. Entsprechend der Art und Anzahl der Hautkrebsereignisse sowie den daraus resultierenden Funktionseinschränkungen wird die Entschädigung gewährt. Dargelegt werden – neben aktuellen Zahlen zu Verdachtsanzeigen und Anerkennungen – in diesem Kapitel auch aktuelle Empfehlungen zur Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei der BK 5102.

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BK 5102 – Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe

  • Cara Bieck,
  • Christoph Skudlik,
  • Swen Malte John

摘要

Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen können durch Bestandteile (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe; PAK) in Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnlichen Stoffen verursacht werden. Diese Krebserkrankungen werden unter der Berufskrankheit mit der Listennummer BK 5102 subsumiert. Beschäftigte sind bei der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung oder Verwendung der genannten Produkte je nach deren Gehalt an kanzerogenen Substanzen gefährdet. Die Haut kann durch direkte Einwirkung – auch durch Staub und Dämpfe – der oben genannten Stoffe oder durch mit diesen Stoffen behaftete Arbeitskleidung geschädigt werden. Sonnenbestrahlung bzw. ultraviolette (UV-)Strahlung, Hitze und mechanische Reize können dies begünstigen. Entsprechend der Art und Anzahl der Hautkrebsereignisse sowie den daraus resultierenden Funktionseinschränkungen wird die Entschädigung gewährt. Dargelegt werden – neben aktuellen Zahlen zu Verdachtsanzeigen und Anerkennungen – in diesem Kapitel auch aktuelle Empfehlungen zur Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei der BK 5102.