Ärztliche Begutachtungen erfahren vor allem hirngeschädigte Kinder und Jugendliche, die unfallverletzt sind, als dauerhaft behindert gelten, Schutzimpfungsfolgen davongetragen haben, oder einer jugendgerichtspsychiatrischer Beurteilung bedürfen. Den Unfallverletzten kommt dabei besondere Bedeutung zu. Nach dem Unfall müssen genaue Daten über den Unfallhergang zusammengetragen werden, vor allem zur Beantwortung der Kausalität im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Auswahl der Untersuchungsverfahren ist abhängig vom Lebensalter des Kindes, vom Umfang der Schädigung und von theoretischen Konzepten des Untersuchers. Das Hauptaugenmerk der ärztlichen Begutachtung liegt auf der Feststellung der Folgen des Hirntraumas, also des Schadensbildes, auf dem Nachweis neurologisch-psychiatrischer, testpsychologisch fassbarer Ausfallserscheinungen und auf der Entwicklung umfassender Behandlungsvorschläge zum Rehabilitationsgesamtplan für den Unfallversicherungsträger. Der Beitrag beleuchtet zudem die Begutachtung im Rahmen des Scherbehindertenrechts, des sozialen Entschädigungsrechts und gibt Hinweise auf die zu beachtenden Sozialgesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

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Psychische Krankheiten im Kindes- und Jugendalter

  • Götz-Erik Trott

摘要

Ärztliche Begutachtungen erfahren vor allem hirngeschädigte Kinder und Jugendliche, die unfallverletzt sind, als dauerhaft behindert gelten, Schutzimpfungsfolgen davongetragen haben, oder einer jugendgerichtspsychiatrischer Beurteilung bedürfen. Den Unfallverletzten kommt dabei besondere Bedeutung zu. Nach dem Unfall müssen genaue Daten über den Unfallhergang zusammengetragen werden, vor allem zur Beantwortung der Kausalität im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Auswahl der Untersuchungsverfahren ist abhängig vom Lebensalter des Kindes, vom Umfang der Schädigung und von theoretischen Konzepten des Untersuchers. Das Hauptaugenmerk der ärztlichen Begutachtung liegt auf der Feststellung der Folgen des Hirntraumas, also des Schadensbildes, auf dem Nachweis neurologisch-psychiatrischer, testpsychologisch fassbarer Ausfallserscheinungen und auf der Entwicklung umfassender Behandlungsvorschläge zum Rehabilitationsgesamtplan für den Unfallversicherungsträger. Der Beitrag beleuchtet zudem die Begutachtung im Rahmen des Scherbehindertenrechts, des sozialen Entschädigungsrechts und gibt Hinweise auf die zu beachtenden Sozialgesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.