Begutachtung bei venösen thromboembolischen Erkrankungen
摘要
Die Venenthrombose und deren mögliche Folgen besitzen einen besonderen Stellenwert als Gegenstand der gefäßmedizinischen Begutachtung. Dieser begründet sich u. a. darin, dass die Erkrankung oft als Komplikation von Verletzungen und medizinischen Behandlungen auftritt, welche einen speziellen versicherungsrechtlichen Schutz besitzen. Daraus resultieren Entschädigungsansprüche, die kausal begründet und quantitativ bewertet werden müssen. Je nach Rechtsgebiet müssen verschiedene Kausalitätstheorien angewendet werden. Auch die Bewertungsgrundlage weist eine Reihe von Unterschieden aus. Während in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit zu bemessen ist, stellt in der privaten Unfallversicherung die Gliedertaxe die Grundlage der Invaliditätsbewertung dar. Im Schwerbehindertengesetz ist der Grad der Behinderung relevant, im sozialen Entschädigungsgesetz der Grad der Schädigungsfolge. Zum Beweis der Kausalität thromboembolischer Ereignisse im Zusammenhang mit dem verletzten Rechtsgut muss das Überschreiten der sog. thrombogenen Schwelle erörtert werden. Gutachterlich relevante Krankheitsbilder sind die Beinvenenthrombose und die Armvenenthrombose sowie die chronisch thromboembolische pulmonale Hypertonie. Thromboembolische Ereignisse im Rahmen einer Covid-19-Infektion stellen eine neu hinzugetretene Krankheitsentität dar. Zur pathophysiologischen Charakterisierung der Erkrankungen finden international verwendete Scores Anwendung. Die Bemessungsgrundlage für die einzelnen Entschädigungsmodalitäten ist der sozialmedizinischen Literatur und Gesetzestexten zu entnehmen.