Die Abwägung des Rezidivrisikos venöser Thromboembolien (VTEs) bei Beendigung der Antikoagulation gegenüber dem Blutungsrisiko ist die zentrale Herausforderung bei verlängerter Sekundärprophylaxe. Wesentlich ist die Patientenpräferenz. Für die generelle Abschätzung des Rezidivrisikos (rot, gelb, grün- siehe Kap. „Risikofaktoren für Rezidive venöser Thromboembolien“, Tab. 3) findet sich in allen aktuellen Leitlinien eine Übereinstimmung, insbesondere über zeitlich limitierte Antikoagulation (AK) bei hartem Auslöser und möglichst unbefristeter AK bei starken persistierenden RF, wie Krebs oder schwerer Thrombophilie, z. B. beim Antiphospholipidsyndrom, Kombinations-Thrombophilien oder schwerem Inhibitormangel. Unterschiedliche Bewertungen ergeben sich für eine erste nicht provozierte VTE, wobei die Leitlinien individuellen Spielraum bezüglich unbefristeter und verlängerter AK lassen. Das Risiko für schwere, intrakranielle und tödliche Blutungen ist unter DOAK niedriger, sodass Vitamin-K-Antagonisten (VKAs) vor allem bei Kontraindikationen gegen direkte orale Antikoagulanzien (DOAKs)s empfohlen werden. Eine weitere Verminderung des Blutungsrisikos lässt sich durch eine reduzierte Dosis von DOAK in der verlängerten Sekundärprophylaxe erzielen. Bei Beginn der AK, aber auch regelmäßig im Verlauf, sollte das Blutungsrisiko abgeschätzt und mit dem Patienten besprochen sowie eine gemeinsame Entscheidung zur Fortsetzung oder Beendigung der AK getroffen und dokumentiert werden.

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Verlängerte medikamentöse Sekundärprophylaxe venöser Thromboembolien

  • Rupert Bauersachs

摘要

Die Abwägung des Rezidivrisikos venöser Thromboembolien (VTEs) bei Beendigung der Antikoagulation gegenüber dem Blutungsrisiko ist die zentrale Herausforderung bei verlängerter Sekundärprophylaxe. Wesentlich ist die Patientenpräferenz. Für die generelle Abschätzung des Rezidivrisikos (rot, gelb, grün- siehe Kap. „Risikofaktoren für Rezidive venöser Thromboembolien“, Tab. 3) findet sich in allen aktuellen Leitlinien eine Übereinstimmung, insbesondere über zeitlich limitierte Antikoagulation (AK) bei hartem Auslöser und möglichst unbefristeter AK bei starken persistierenden RF, wie Krebs oder schwerer Thrombophilie, z. B. beim Antiphospholipidsyndrom, Kombinations-Thrombophilien oder schwerem Inhibitormangel. Unterschiedliche Bewertungen ergeben sich für eine erste nicht provozierte VTE, wobei die Leitlinien individuellen Spielraum bezüglich unbefristeter und verlängerter AK lassen. Das Risiko für schwere, intrakranielle und tödliche Blutungen ist unter DOAK niedriger, sodass Vitamin-K-Antagonisten (VKAs) vor allem bei Kontraindikationen gegen direkte orale Antikoagulanzien (DOAKs)s empfohlen werden. Eine weitere Verminderung des Blutungsrisikos lässt sich durch eine reduzierte Dosis von DOAK in der verlängerten Sekundärprophylaxe erzielen. Bei Beginn der AK, aber auch regelmäßig im Verlauf, sollte das Blutungsrisiko abgeschätzt und mit dem Patienten besprochen sowie eine gemeinsame Entscheidung zur Fortsetzung oder Beendigung der AK getroffen und dokumentiert werden.