Fazit
摘要
Die organisatorische Hauptverantwortung für auf die UN-BRK bezogene Umsetzungsaktivitäten zeigt sich – bisherige Befunde (Bertelmann et al. 2025: 31 ff.) bestätigend und vertiefend – als eine Funktion, die in der Praxis nicht einheitlich umrissen vorzufinden ist und die sich angesichts der je vor Ort variierenden Rahmenbedingungen wie z. B. Größe der Kommune, Aufbauorganisation und Planungstraditionen der Kommunalverwaltung, Anerkennung des Verpflichtungscharakters der UN-BRK, Ansiedlung der Aufgabe in der Verwaltungsstruktur, Umsetzungs-Ansatz, Gestaltung von Beteiligung sowie Definition des Tätigkeitsspektrums des*der Hauptverantwortlichen (HV), nicht als einheitliches Profil zeigen kann.