Historie
摘要
Die Rechtsgrundlage für die Möglichkeit zur Registrierung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft hat ihren Ursprung in Art. 3 Abs. 2 AIFM-RL. Die AIFM-RL stellt neben der Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-RL) das Grundgerüst des Investmentrechts auf europäischer Ebene dar. Beide Richtlinien enthalten umfangreiche Regelungen für Verwaltungsgesellschaften von Investmentvermögen, beziehungsweise im Fall der OGAW-RL zudem auch für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpiere (OGAW), gemeinhin auch als Wertpapierfonds bezeichnet.