Österreich und die Europäische Menschenrechtskonvention
摘要
Die Europäische Menschenrechtskonvention ist das Herzstück der europäischen Wertegemeinschaft – und für Österreich ein besonderer Anker. Seit 1958 gilt sie hier, seit 1964 steht sie im Verfassungsrang und prägt den Grundrechteschutz nachhaltig. Mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bietet sie jedem Menschen eine starke, überstaatliche Instanz gegen Unrecht. Österreich setzt Urteile konsequent um und zählt zu den verlässlichsten Partnern im System. So schützt die EMRK nicht nur individuelle Freiheit und Würde, sondern unterstreicht auch Österreichs klares Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Europa.