Die tatbestandlichen Probleme bei Umweltverschmutzungsdelikten
摘要
Im Aufbauschema des Delikts ist die Tatbestandsmäßigkeit der Ausgangspunkt für die Einleitung eines Strafverfahrens und die Ermittlung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Der Begriff des Tatbestandes leitet sich ursprünglich von dem Begriff Constare de delicti (Gewissheit der Tat) ab, der im mittelalterlichen italienischen Inquisitionsverfahren verwendet wurde und für den der Italiener Prosper Farinacius in 1581 den Ausdruck corpus delicti prägte. Als prozessrechtlicher Begriff betonte corpus delicti, dass die Spezialinquisition nicht durchgeführt werden dürfte, wenn das Vorliegen objektiver strafrechtlicher Tatsachen nicht nach der strengen Beweiswürdigung bejaht werden könne.