Soweit ersichtlich, findet sich jedoch bereits keine gesetzliche Festlegung des Begriffs des Beurteilungszeitpunkts. In der Literatur erfolgt oftmals eine synonyme Verwendung der Begriffe „maßgeblicher Zeitpunkt“ und „Beurteilungszeitpunkt“, die keine weitere abstrakte Erklärung enthält, vielmehr direkt auf den konkret betrachteten Zeitpunkt abstellt. Letztlich existiert weder eine eindeutige Terminologie noch eine Systematisierung der zahlreichen Beurteilungszeitpunkte im Privatrecht. Diese Arbeit will deshalb der Frage nachgehen, ob bzw. wie sich der Beurteilungszeitpunkt im Privatrecht terminologisch erfassen und systematisieren lässt. Sie betrifft damit den erstgenannten Problemkreis des obigen Beispielsfalls. Die gefundenen Ergebnisse können gegebenenfalls sachdienlich sein für die Beantwortung der zweitgenannten Frage der „Nachfolgeproblematik“. Diese soll aber anderen Untersuchungen vorbehalten sein.

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II. Fragestellungen

  • Antje Rech

摘要

Soweit ersichtlich, findet sich jedoch bereits keine gesetzliche Festlegung des Begriffs des Beurteilungszeitpunkts. In der Literatur erfolgt oftmals eine synonyme Verwendung der Begriffe „maßgeblicher Zeitpunkt“ und „Beurteilungszeitpunkt“, die keine weitere abstrakte Erklärung enthält, vielmehr direkt auf den konkret betrachteten Zeitpunkt abstellt. Letztlich existiert weder eine eindeutige Terminologie noch eine Systematisierung der zahlreichen Beurteilungszeitpunkte im Privatrecht. Diese Arbeit will deshalb der Frage nachgehen, ob bzw. wie sich der Beurteilungszeitpunkt im Privatrecht terminologisch erfassen und systematisieren lässt. Sie betrifft damit den erstgenannten Problemkreis des obigen Beispielsfalls. Die gefundenen Ergebnisse können gegebenenfalls sachdienlich sein für die Beantwortung der zweitgenannten Frage der „Nachfolgeproblematik“. Diese soll aber anderen Untersuchungen vorbehalten sein.