I. Darstellung der Diskussion um „den“ Beurteilungszeitpunkt im Öffentlichen Recht
摘要
Auch wenn der Fokus dieser Arbeit auf den privatrechtlichen Beurteilungszeitpunkten liegt, ist zum Einstieg in die intradisziplinäre Betrachtung der Blick auf die konkrete Problematik im Öffentlichen Recht unerlässlich zum Verständnis der dortigen Argumentationsstrukturen mit privatrechtlichem Bezug. Die betreffenden Argumente resultieren aus der Diskussion um die seit Jahrzehnten in der öffentlich-rechtlichen Rechtsprechung und Literatur geführte und akademisch wie praktisch bedeutsame Streitfrage, auf welchen Zeitpunkt bei der Entscheidung der Verwaltungsgerichte über Anfechtungsklagen bezüglich der Sach- und Rechtslage abzustellen ist. Dem liegt die Konstellation zugrunde, dass es hier zu zwei oftmals zeitlich weit auseinanderliegenden behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen kommt. In dem zwischen diesen beiden Entscheidungen liegenden Zeitfenster kann sowohl eine Änderung der Sach- als auch der Rechtslage eintreten, insbesondere obliegt der Verwaltungsbehörde häufig die Regelung eines Sachverhalts, der Elemente einer künftigen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse enthält und zugleich in der Vergangenheit noch nicht abgeschlossen ist. Wird dann diese Behördenentscheidung angegriffen, verändert sich möglicherweise die Sachlage bis zur Entscheidung des Gerichts. Zudem ist aber auch denkbar, dass durch den Erlass neuer Rechtsvorschriften die gesetzliche Grundlage einer behördlichen Verfügung geändert wird bzw. entfällt oder die Änderung der Rechtsprechung eine andere rechtliche Beurteilung als von der Behörde dem Verwaltungsakt zugrunde gelegt, angezeigt erscheinen lässt.