III. Übergreifende Betrachtung
摘要
Aufgrund der Vielzahl der Beurteilungszeitpunkte im Privatrecht war für die grundsätzliche Bestandsaufnahme zunächst eine grob vereinfachende Trennung nach dem BGB und seinen materiell-rechtlichen Nebengebieten einerseits und den Gesetzestexten und Ordnungen des verfahrensrechtlichen Bereichs des Privatrechts andererseits vonnöten. Aufgrund der dort gefundenen Ergebnisse kann nun zur Vornahme einer übergreifenden Betrachtung in einem ersten Schritt eine terminologische Grundlage gelegt und zugleich erste Systematisierungen vorgenommen werden. Dabei können bereits einige, auch übergreifende Charakteristika herausgearbeitet werden. Dies sollen als Grundlage dienen, um dann in einem nächsten Schritt eine Präzisierung von Terminologie und Systematik unter Berücksichtigung der in Teil B herausgearbeiteten Kategorisierungen im Bereich von materiellem Recht, Prozessrecht und Verfahrensrecht vornehmen zu können.