Was bedeutet Open Government? Welche Ziele verfolgt diese Verwaltungsreformidee? Und durch welche Handlungsfelder versucht sie, diese Ziele zu erreichen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich das folgende Kapitel. Eine erste sprachliche Annäherung lässt erkennen, dass sich der Begriff aus den englischen Wörtern „Open“ und „Government“ zusammensetzt. „Government“ kann als Regierung und Verwaltung übersetzt werden, wohingegen „Open“ im Englischen sowohl als Adjektiv als auch als Verb verwendet wird. Als Adjektiv charakterisiert es etwas oder jemanden als offen oder zugänglich; als Verb beschreibt es die Tätigkeit des Öffnens oder zugänglich Machens. In diesem Kontext lässt sich Open Government also entweder als offene Regierung und Verwaltung (Zielzustand) oder als Regierung und Verwaltung, die es zu öffnen gilt (Prozess), übersetzen. Bereits diese Doppeldeutigkeit vermag erste Hinweise auf eine Definition des Begriffs Open Government zu geben, dahingehend, dass Open Government sowohl den normativen Zielzustand einer offenen Regierung und Verwaltung als auch den Veränderungsprozess dorthin beschreiben kann (vgl. Neutzner 2019, 9–10). Tiefergehende Informationen darüber, wie sich eine offene Regierung und Verwaltung charakterisieren lassen und welche Zielsetzungen damit verbunden sind, bleiben dieser sprachlichen Annährung jedoch verborgen. Ein zentrales Problem in der Diskussion um Open Government ist die uneinheitliche und oft inflationäre Verwendung des Begriffs. So konnte sich bisher keine allgemein akzeptierte Definition für Open Government durchsetzen – weder in der deutschsprachigen noch in der englischsprachigen Literatur (vgl. Wewer 2019c, 548; vgl. Geiger und von Lucke 2012, 266; vgl. Clarke und Francoli 2014, 263; vgl. Bickmann et al. 2020, 3). Wirtz und Birkmeyer sprechen sogar davon, dass es an einem klaren Verständnis dessen fehle, was der Begriff Open Government generell beinhalte (vgl. Wirtz und Birkmeyer 2015, 381). Ohne trennscharfe Definition ist jedoch keine logische und eindeutige Auseinandersetzung mit dem Themenbereich möglich. Um diese Problematik aufzugreifen und sich dem Bedeutungsgehalt des Begriffs schrittweise zu nähern, wird zunächst die konzeptionelle Entwicklung des Open Government-Konzepts reflektiert – von der Entstehung bis zur gegenwärtigen Verwendung des Begriffs. Woher stammt dieses Leitbild und wie hat es sich seit seiner Entstehung entwickelt (vgl. Abschnitt 2.1)? Anschließend beschäftigt sich Abschnitt 2.2 mit der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Open Government. Welche Definitionsansätze für Open Government lassen sich unterscheiden und welche Ziele und Potentiale bzw. Risiken und Nebenwirkungen attestieren Befürworter bzw. Kritiker diesem Konstrukt? Um ein besseres Verständnis für die propagierten Wirkungsmechanismen von Open Government zu erhalten, erfolgt in den folgenden Abschnitten eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Open Government-Dimensionen Transparenz (vgl. Abschnitt 2.3), Partizipation (vgl. Abschnitt 2.4) und Zusammenarbeit (vgl. Abschnitt 2.5). Im Vergleich zu anderen Reformprogrammen bietet die Literatur zu Open Government keinen expliziten Methodenkoffer für die kommunale Ebene, der konkrete Handlungsfelder – also institutionelle Veränderungen – anführt, mithilfe welcher ein höherer Grad an Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene zu erreichen ist. Für die Konzipierung des Open Government-Index und die Erhebung des institutionellen Implementationsstands werden solche Informationen jedoch zwingend benötigt. Zu diesem Zweck werden im Zuge der Auseinandersetzung mit den Open Government-Dimensionen auch verschiedene Handlungsfelder identifiziert, durch die Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene gezielt gefördert werden können. Auf diesen Erkenntnissen aufbauend wird am Ende des zweiten Kapitels das dieser Arbeit zugrundeliegende Begriffsverständnis von Open Government definiert und in Form des institutionellen Wirkungsmodell von Open Government ausdifferenziert (vgl. Abschnitt 2.6).

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Konzeptspezifikation: Was bedeutet Open Government?

  • Philipp Bauer

摘要

Was bedeutet Open Government? Welche Ziele verfolgt diese Verwaltungsreformidee? Und durch welche Handlungsfelder versucht sie, diese Ziele zu erreichen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich das folgende Kapitel. Eine erste sprachliche Annäherung lässt erkennen, dass sich der Begriff aus den englischen Wörtern „Open“ und „Government“ zusammensetzt. „Government“ kann als Regierung und Verwaltung übersetzt werden, wohingegen „Open“ im Englischen sowohl als Adjektiv als auch als Verb verwendet wird. Als Adjektiv charakterisiert es etwas oder jemanden als offen oder zugänglich; als Verb beschreibt es die Tätigkeit des Öffnens oder zugänglich Machens. In diesem Kontext lässt sich Open Government also entweder als offene Regierung und Verwaltung (Zielzustand) oder als Regierung und Verwaltung, die es zu öffnen gilt (Prozess), übersetzen. Bereits diese Doppeldeutigkeit vermag erste Hinweise auf eine Definition des Begriffs Open Government zu geben, dahingehend, dass Open Government sowohl den normativen Zielzustand einer offenen Regierung und Verwaltung als auch den Veränderungsprozess dorthin beschreiben kann (vgl. Neutzner 2019, 9–10). Tiefergehende Informationen darüber, wie sich eine offene Regierung und Verwaltung charakterisieren lassen und welche Zielsetzungen damit verbunden sind, bleiben dieser sprachlichen Annährung jedoch verborgen. Ein zentrales Problem in der Diskussion um Open Government ist die uneinheitliche und oft inflationäre Verwendung des Begriffs. So konnte sich bisher keine allgemein akzeptierte Definition für Open Government durchsetzen – weder in der deutschsprachigen noch in der englischsprachigen Literatur (vgl. Wewer 2019c, 548; vgl. Geiger und von Lucke 2012, 266; vgl. Clarke und Francoli 2014, 263; vgl. Bickmann et al. 2020, 3). Wirtz und Birkmeyer sprechen sogar davon, dass es an einem klaren Verständnis dessen fehle, was der Begriff Open Government generell beinhalte (vgl. Wirtz und Birkmeyer 2015, 381). Ohne trennscharfe Definition ist jedoch keine logische und eindeutige Auseinandersetzung mit dem Themenbereich möglich. Um diese Problematik aufzugreifen und sich dem Bedeutungsgehalt des Begriffs schrittweise zu nähern, wird zunächst die konzeptionelle Entwicklung des Open Government-Konzepts reflektiert – von der Entstehung bis zur gegenwärtigen Verwendung des Begriffs. Woher stammt dieses Leitbild und wie hat es sich seit seiner Entstehung entwickelt (vgl. Abschnitt 2.1)? Anschließend beschäftigt sich Abschnitt 2.2 mit der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Open Government. Welche Definitionsansätze für Open Government lassen sich unterscheiden und welche Ziele und Potentiale bzw. Risiken und Nebenwirkungen attestieren Befürworter bzw. Kritiker diesem Konstrukt? Um ein besseres Verständnis für die propagierten Wirkungsmechanismen von Open Government zu erhalten, erfolgt in den folgenden Abschnitten eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Open Government-Dimensionen Transparenz (vgl. Abschnitt 2.3), Partizipation (vgl. Abschnitt 2.4) und Zusammenarbeit (vgl. Abschnitt 2.5). Im Vergleich zu anderen Reformprogrammen bietet die Literatur zu Open Government keinen expliziten Methodenkoffer für die kommunale Ebene, der konkrete Handlungsfelder – also institutionelle Veränderungen – anführt, mithilfe welcher ein höherer Grad an Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene zu erreichen ist. Für die Konzipierung des Open Government-Index und die Erhebung des institutionellen Implementationsstands werden solche Informationen jedoch zwingend benötigt. Zu diesem Zweck werden im Zuge der Auseinandersetzung mit den Open Government-Dimensionen auch verschiedene Handlungsfelder identifiziert, durch die Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene gezielt gefördert werden können. Auf diesen Erkenntnissen aufbauend wird am Ende des zweiten Kapitels das dieser Arbeit zugrundeliegende Begriffsverständnis von Open Government definiert und in Form des institutionellen Wirkungsmodell von Open Government ausdifferenziert (vgl. Abschnitt 2.6).