Zusammenfassung
摘要
Während der Corona-Pandemie erfolgten in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022 unter anderem schwerwiegende mittelbare Grundrechtseingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sowie in die Landesgrundrechte auf Datenschutz. Letztere sind im hiesigen Kontext als Mehrgewährleistung anzusehen, die „in Übereinstimmung“ im Sinne des Art. 142 GG mit dem Grundgesetz stehen und daher neben den Bundesgrundrechten in Kraft bleiben.