Charakteristisch für die Demenzfrüherkennung mittels nichtgenetischer Biomarker ist, dass diese sich nicht auf die genetische Disposition beziehen. Das GenDG, das spezielle Regelungen für prädiktive Untersuchungen enthält, ist nach § 2 GenDG nur auf Untersuchungen, die genetische Merkmale einer Person betreffen, anwendbar. Stattdessen sind für Untersuchungen aus Basis nichtgenetischer Biomarker de lege lata lediglich allgemeine Regelungen anwendbar.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Demenzfrüherkennung mittels nichtgenetischer Biomarker

  • Sarina Kahre-Krüger

摘要

Charakteristisch für die Demenzfrüherkennung mittels nichtgenetischer Biomarker ist, dass diese sich nicht auf die genetische Disposition beziehen. Das GenDG, das spezielle Regelungen für prädiktive Untersuchungen enthält, ist nach § 2 GenDG nur auf Untersuchungen, die genetische Merkmale einer Person betreffen, anwendbar. Stattdessen sind für Untersuchungen aus Basis nichtgenetischer Biomarker de lege lata lediglich allgemeine Regelungen anwendbar.