Wie bereits im vorherigen Kapitel erwähnt, ist es für die Normadressaten im Vergleich mit der Überprüfung der Geeignetheit von Schutzmaßnahmen sehr schwierig, die Angemessenheit dieser Maßnahmen zu überprüfen. Eine besondere Schwierigkeit besteht darin, die Bewertung des Risikos für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen gegen wirtschaftliche Faktoren abzuwägen. Da die Berücksichtigung wirtschaftlicher Faktoren nicht dem Schutz der betroffenen Personen, sondern dem Schutz des Normadressaten dient, steht es diesem zwar grundsätzlich frei, wirtschaftliche Faktoren unberücksichtigt zu lassen, um sich der Problematik, die die Abwägung der Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen gegen wirtschaftliche Faktoren mit sich bringt, zu entziehen.

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Implementierungskosten als wirtschaftlicher Faktor der Angemessenheitsbewertung

  • Annika Selzer

摘要

Wie bereits im vorherigen Kapitel erwähnt, ist es für die Normadressaten im Vergleich mit der Überprüfung der Geeignetheit von Schutzmaßnahmen sehr schwierig, die Angemessenheit dieser Maßnahmen zu überprüfen. Eine besondere Schwierigkeit besteht darin, die Bewertung des Risikos für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen gegen wirtschaftliche Faktoren abzuwägen. Da die Berücksichtigung wirtschaftlicher Faktoren nicht dem Schutz der betroffenen Personen, sondern dem Schutz des Normadressaten dient, steht es diesem zwar grundsätzlich frei, wirtschaftliche Faktoren unberücksichtigt zu lassen, um sich der Problematik, die die Abwägung der Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen gegen wirtschaftliche Faktoren mit sich bringt, zu entziehen.