Gesetzlicher Rahmen
摘要
Der gesetzliche Rahmen ordnet die Tätigkeit der Straßenaufsichtsorgane in Österreich in den Kontext von öffentlicher Sicherheit und öffentlicher Ordnung ein und verankert sie im öffentlichen Recht. Hoheitliche Aufgaben werden grundsätzlich vom Staat wahrgenommen, können jedoch in ausgewählten Bereichen – bei klarer Abgrenzung vom staatlichen Gewaltmonopol – auch an private Sicherheitsunternehmen übertragen werden. Für private Sicherheitsdienstleistungen bildet die Gewerbeordnung (GewO) die zentrale Grundlage: Sie definiert das Bewachungsgewerbe als reglementiertes Gewerbe, beschreibt Tätigkeiten und Anforderungen wie Uniformgenehmigung und regelt Zulassungsvoraussetzungen über ergänzende Verordnungen. Die rechtliche Stellung der Mitarbeiter:innen wird durch Vorgaben zur Zuverlässigkeit, Meldepflichten (§ 130 GewO) sowie durch den Kollektivvertrag (Verwendungsgruppen, Tätigkeitsprofile, Arbeitskleidung, Entlohnung und Zulagen) konkretisiert. Ergänzend verpflichten arbeits- und gesundheitsschutzrechtliche Bestimmungen – insbesondere das ASchG inklusive Evaluierung psychischer Belastungen – Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen zu Prävention, Unterweisung und Dokumentation. Für Kärnten regeln K-StaV und K-PStG Bestellung, Voraussetzungen, Prüfung, Angelobung, Dienstabzeichen, Befugnisse sowie Aufsicht und Sanktionen. StVO und VStG bilden den Rahmen für Kurzparkzonen und Verwaltungsstrafverfahren.