Nimmt man die Schuld- und insb. Handlungsfähigkeit von intelligenten Agenten an, können sie also grundsätzlich Tatbeteiligte sein, so ergeben sich daraus auch Folgen für die §§ 25 ff. StGB. Verursacht eine KI einen strafrechtlichen Erfolg, überschreitet der intelligente Agent also die vorgesehene Nutzenfunktion, ist neben einer KI-Strafbarkeit, auch und nicht zuletzt an eine Verantwortung der involvierten menschlichen Akteure zu denken.

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Täterschaftliche Begehung mit oder mittels KI

  • Lasse Ferdinand Quarck

摘要

Nimmt man die Schuld- und insb. Handlungsfähigkeit von intelligenten Agenten an, können sie also grundsätzlich Tatbeteiligte sein, so ergeben sich daraus auch Folgen für die §§ 25 ff. StGB. Verursacht eine KI einen strafrechtlichen Erfolg, überschreitet der intelligente Agent also die vorgesehene Nutzenfunktion, ist neben einer KI-Strafbarkeit, auch und nicht zuletzt an eine Verantwortung der involvierten menschlichen Akteure zu denken.